Hygienekonzept SSCBG

Hygienekonzept des Seesportclub Berlin Grünau 2020

1.

Hygienekonzept

Mitglieder und Gäste des SSCBG, die im Rahmen von Lockerungen im Einsatz gegen die Ausbreitung des COVID-19-Virus den Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb aufnehmen möchten, verpflichten sich zur Einhaltung nachfolgender Regelungen:

1.1 Hygienebeauftragte

Die Hygienebeauftragten sind: Robert Schaddach (0172 6085551) oder im Vertretungsfall Frank Marquardt (030 6743458).

1.2. Hygienevorgaben

Wir bitten um eigenverantwortliches Verhalten: wer sich krank fühlt, fiebrig ist oder hustet, sollte zu Hause bleiben und nicht auf unser Gelände kommen. Treten diese Symptome innerhalt von 5 Tagen nach Betretung des Vereinsgeländes auf, ist der Verein zu informieren.

Beim Betreten des Gebäudes, auch der Stege, soll mit Rücksicht auf Mitgliederinnen und Mitglieder, die einer Risikogruppe angehören, eine Gesichtsmaske getragen werden. Diese muss den Mund und die Nase bedecken, das Freilassen der Nase erfüllt nicht die hygienischen Anforderungen. Auf den Schiffen bleibt es den Sportlerinnen und Sportlern überlassen, ob sie eine Maske tragen. Wer erkennbar allein auf dem Steg und auf dem Gelände ist, kann die Maske ablegen, muss sie aber unverzüglich anlegen, wenn weitere Personen erscheinen.

Alle Sportlerinnen und Sportler sind verpflichtet, den vorgeschriebenen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten, mehr wäre besser. Begrüßungen mit Handschlag, Abklatschen („High Five“), Küsschen oder gar Umarmungen bitten wir zu unterlassen, das gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Angehörige des eigenen Haushalts und für Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht. Die Abstandsregel wird während der Durchführung des Wassersportbetriebes ausgesetzt. Zur Durchführung des Wassersportes gehört auch die unmittelbare Vorbereitung des Wassersportgerätes und unmittelbare Gefahrenabwehr im Falle einer Havarie, nicht aber planbare Wartungs- und Renovierungsarbeiten. Der Mindestabstand von 1,5m ist vor und nach der Durchführung des Sportes weiterhin einzuhalten. Für Crews aus mehr als einem Haushalt (s. o.) besteht die Verpflichtung der Dokumentation, entweder durch die Anmeldung zum Training oder einer Regatta oder als Logbucheintrag.

Toiletten, Handwaschbecken und Duschen stehen zur Verfügung dürfen aber gleichzeitig nur von 2 Personen benutzt werden danach hat eine Reinigung zu erfolgen. Bitte häufig Hände waschen, Händedesinfektionsmittel stehen bereit.

Wir empfehlen, Papiertaschentücher in ausreichender Menge dabei zu haben und bei jeder Berührung von Türen, Klinken, Wasserhähnen usw. zu benutzen, um direkten Händekontakt zu vermeiden.

Das Umkleiden für den Sport sollte nach Möglichkeit außerhalb des Gebäudes bzw. zuhause erfolgen, weil die internen Kapazitäten nicht reichen. Schutzbekleidung, Schwimmwesten, Regenjacken, Ölzeug, Trockenanzug u. ä. können im Freien auf dem Rasen im Vereinsgelände unter Einhaltung des Abstandes angezogen werden.

Sportlerinnen und Sportler, die sich nicht an die Hygieneregeln halten und den Beauftragten des Vereines nicht Folge leisten, können des Geländes verwiesen werden.

Hinweis: Die verpachtete öffentliche Gastronomie Ruderklause bietet Getränke und eine Auswahl an Speisen an. Hier gelten die von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport genannten Hygieneregeln für die Gastronomie. Auch beim Betreten und Bestellen bitte Maske tragen. Bitte nicht am Tresen oder Grill anstellen. Wer bestellt hat wird an seinem Platz bedient. Bei trotzdem auftretenden Stau Abstand von 1,5 Meter halten.

2.

Besondere Hygienevorschriften für den Trainingsbetrieb

Es gelten alle unter 1.2 aufgeführten Hygienevorgaben.

Die trainierenden Sportlerinnen und Sportler sind verpflichtet, sich vor Trainingsbeginn bei den Trainerinnen/Trainer und Verantwortlichen der Gruppe anzumelden.

Trainerinnen/Trainer und Verantwortliche achten auf die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter in der Zeit vor und nach dem aktiven Sport und auf alle unter 1.2 aufgeführten Regeln. Die Abstandsregeln gelten nicht für Mannschaften aus einem Haushalt, z.B. Geschwister.

3.

Hygienekonzept für kontaktlose Regattadurchführung

3.1. Ausschreibung und Meldung

Die Anmeldung erfolgt online, das Meldegeld und andere Kosten sind ausschließlich zu überweisen.

Die Hygieneanweisungen werden mit der Ausschreibung und nochmals bei der Anmeldebestätigung übermittelt. Mit der Anmeldung zu einer Regatta verzichtet die Mannschaft auf Schadenersatz jeglicher Art gegenüber dem ausrichtenden Verein sollte aufgrund der Verordnungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Covid-19-Virus die Veranstaltung ausfallen oder abgebrochen werden müssen.

Die Segelanweisungen werden nur im Internet veröffentlicht. Die Steuermannsbesprechung ist gleichzeitig die Eröffnung, hier ist der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Die unter 1.2 genannten Hygieneregeln gelten auch bei der Regatta.

Die Ergebnisse der Wettfahrten werden an der Fensterscheibe SSCBG Büro und im Internet veröffentlicht.

Eine Auswertung nach Ende der Wettfahrt findet wieder mit einer Vertreterin/bzw. einem Vertreter jeder Mannschaft unter Einhaltung des Abstandes statt. Ansonsten werden die Ergebnisse im Netz veröffentlicht und die Urkunden und Preise zugeschickt.

Berlin im Sommer 2020

Robert Schaddach